Trotzdem ein Skifahrer auf einer Piste schwer gestürzt war und als Unfallfolge ein Arm auf Dauer geschädigt bleibt, bekommt der Unglücksrabe kein Geld aus seiner privaten Unfallversicherung. Der Versicherte hatte rund 58.000 Euro und eine monatliche Unfallrente von 923 Euro gefordert, da er einen bleibenden Schaden davongetragen hatte. Das Oberlandesgericht Celle urteilte aber, dass der Unfallversicherer nicht zahlen muss (Aktenzeichen: 8 U 131/08).
Die der Versicherungspolice zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sehen nämlich vor, dass nur dann ein „Unfall“ vorliegt, wenn sich jemand durch ein „von außen“ kommendes Ereignis verletzt, also zum Beispiel mit einem anderen Skifahrer zusammenprallt. In diesem Fall sei der Verletzte lediglich erschrocken und deshalb gestürzt. Zwar habe der andere Skifahrer ihm die Vorfahrt genommen, ihn aber nicht berührt. Dass der Mann beim Ausweichen in eine Schneewehe gefahren sei, konnte er nicht beweisen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare