Nach zweijährigem Streit hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Eheleute vor der Geburt eines Kindes ihre Steuerklasse wechseln dürfen, um so das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen. Auch Eltern, die bisher trotz Steuerklassenwechsel zu wenig Elterngeld bekamen, können auf eine Nachzahlung hoffen. Dabei kann es um mehrere Tausend Euro im Jahr gehen.
MMehr Nettolohn vor der Geburt bedeutet mehr Elterngeld nach der Geburt. Deswegen wechseln werdende Mütter vor der Geburt ihres Kindes von der Steuerklasse V oder IV in die günstigere Steuerklasse III. So behält der Arbeitgeber weniger Steuern ein, sodass ihr Nettolohn steigt.
Bisher hielten viele Elterngeldstellen diesen Steuerklassenwechsel für Rechtsmissbrauch. Doch nun entschieden die Richter für zwei Ehefrauen. Alle Eltern, deren Steuerklassenwechsel bei der Berechnung des Elterngeldes ignoriert wurde, profitieren durch dieses Urteil. Auch diejenigen, die sich nicht mit einem Widerspruch oder einer Klage gegen den Elterngeldbescheid gewehrt haben, können eine Nachzahlung bekommen. Sie müssen jedoch ihre Elterngeldstelle anschreiben und eine Überprüfung des Bescheids nach § 44 Sozialgesetzbuch X beantragen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden