Wer sich bislang den Gang in die Bankfiliale lieber erspart und Aktien oder Fonds direkt während eines Telefongesprächs mit seinem Berater orderte, muss sich ab dem 1. Januar 2010 umstellen. Telefonische Wertpapierberatung wird es von den Filialmitarbeitern nicht mehr geben, heißt es bei einer der größten Genossenschaftsbanken, der Berliner Volksbank. Bei der Berliner Sparkasse sollen die Aufträge künftig erst ausgeführt werden, wenn der Kunde das Protokoll des Telefongesprächs auf dem Postweg erhalten und seinen Inhalt bestätigt hat. Unter Umständen kann dies mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Hypo Vereinsbank plant mittelfristig, zur Sicherheit jedes Gespräch aufzuzeichnen.
Damit reagieren die Banken und Sparkassen im Land ganz unterschiedlich auf die ab Januar geltende Protokollpflicht bei Wertpapierdienstleistungen. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Kunde bei telefonischer Beratung noch eine Woche nach Eingang des Protokolls vom Wertpapierkauf zurücktreten kann, falls das Schriftstück das geführte Gespräch nicht richtig und vollständig wiedergibt.
Die Protokollpflicht gilt genauso für das Gespräch in der Filiale. Doch dort kann dem Kunden das Protokoll vor der Kaufentscheidung direkt noch einmal vorgelegt werden. Diese Möglichkeit gibt es am Telefon nicht, weshalb die Finanzbranche schon im Sommer bei der Verabschiedung des Gesetzes beklagte, dass Kunden durch das gesonderte Rücktrittsrecht gegen die Bank spekulieren könnten. Wenn ein Kunde telefonisch ein Wertpapier ordert und Kurs in den Folgetagen einbricht, kann er das Protokoll einfach als unrichtig und unvollständig zurückweisen. Dieses Risiko müssen allerdings die Finanzinstitute auf sich nehmen. Schließlich hat die Finanzbranche in den letzten Jahren erhebliche Schäden bei den Anlegern angerichtet.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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