Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale in Hamburg werden mehrere Millionen Versicherungskunden von ihren erfolgreichen Klagen gegen Versicherungsklauseln profitieren. Das Hamburger Landgericht erklärte kürzlich, dass bestimmte Vorgaben in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam sind, die sich auf Rückkaufswerte beziehen. Die monierten Klauseln führten dem Versicherten weder das voll Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch werde eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht (Aktenzeichen 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Versicherungsgesellschaften Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) Verbandsklagen geführt. Die Summe, die die Versicherungswirtschaft nun an die Verbraucher zahlen muss, wird auf rund zwölf Milliarden Euro geschätzt. Verbraucherschützer raten den Versicherten, selbst wenn die Unternehmen Berufung einlegen sollten, ihre Ansprüche anzumelden.
Das Gericht hielt bestimmte Vertragsklauseln oder entsprechende Tabellen der Versicherer für unwirksam, weil sie nicht hinreichend deutlich zwischen dem sogenannten Rückkaufswert und dem Stornoabzug differenzierten.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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