Im Urlaub zum Arzt
Gesetzlich Krankenversicherte, die an einem Hausarztmodell teilnehmen, haben im Urlaub keine Nachteile. Grundsätzlich dürfen sie zwar erst nach Überweisung durch den Hausarzt einen anderen Arzt besuchen. Halten sie sich etwa während eines Urlaubs in einem anderen Bundesland und nicht an ihrem Wohnort auf, muss die Kasse den Arztbesuch aber auch dort bezahlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Schadenersatz ohne Zustimmung des Versicherten
Haftpflichtversicherungen dürfen auch gegen den Willen des Versicherten Schäden regulieren. So urteilte das Landgericht Coburg (Aktenzeichen: 32 S 15/09). Nach einem Auffahrunfall auf ein plötzlich bremsendes Taxi zahlte der Haftpflichtversicherer der Fahrerin den Schaden, obwohl sie das ablehnte. Sie sah sich als unschuldig und wollte die Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse nicht hinnehmen. Die Richter gaben dem Versicherer Recht. Er dürfe durchaus auch ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen.
Zweitschlüssel im Auto
Wenn das Auto gestohlen wurde, kostet der im Auto gelassener Zweitschlüssel nicht unbedingt den Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1038/08). Damit gab es der Klage eines Tschechien-Urlaubers statt. Der hatte eine Jacke mit dem Autoschlüssel in seinem Wagen zurückgelassen. Das Gericht war der Ansicht, dies sei keine grobe Fahrlässigkeit, sodass die Versicherung voll zahlen muss.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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