Nach dem Willen der EU-Kommission soll grenzüberschreitendes Erben und Vererben künftige einfacher werden. In Zukunft sollten jeweils ein einziges Land und eine einzige Rechtsordnung bei Erbschaften mit europaweiter Dimension zuständig sein, so die EU-Behörde in Brüssel, wo entsprechende Gesetzespläne vorgestellt wurden. Im Regelfall soll das letzte Wohnsitzland des Verstorbenen zuständig sein – es sei denn, dieser hat zu Lebzeiten etwas anderes bestimmt.
Demnach hätte ein im EU-Ausland lebender Bürger die Wahl zwischen dem Recht seines Wohnsitzlandes und dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Dann könnte sich z. B. ein Deutscher, der in einem Altenheim in Spanien lebt, die spanische oder die deutsche Rechtsordnung aussuchen. Ohne seine Festlegung würde automatisch spanisches Recht angewandt.
Ein einheitliches „Europäisches Erbschafts-Zertifikat“ soll eine weitere Erleichterung bringen. Dieses würde einen Erben oder Nachlassverwalter zweifelsfrei ausweisen. Er könnte damit seine Rechte etwa beim Einlösen einer Lebensversicherung im EU-Ausland geltend machen, ohne vorher mit großem Aufwand seine Berechtigung belegen zu müssen.
Die verschiedenen nationalen Vorschriften zum Erben selbst tastet der Vorschlag nach Angaben von EU-Justizkommissar Jaques Barrot generell nicht an, da diese Initiative weder auf die Ersetzung noch die Harmonisierung von Erbschaftsrecht, Eigentumsrecht oder Familienrecht in den Mitgliedsstaaten abziele.
Die derzeitige Situation ist sehr kompliziert. Wenn die Güter aus einer Erbschaft auf mehrere Länder verteilt sind, können beispielsweise die Vorschriften aus mehreren Ländern zur Anwendung kommen. Das belastet sowohl die Vererbenden bei der Planung des Nachlasses als auch die Erben. Diese haben mit zum Teil teuren und langwierigen Vorgängen zu kämpfen. Auch erbt zuletzt nicht unbedingt derjenige, dem etwas zugedacht war. Laut EU haben pro Jahr rund 450.000 Erbfälle in der EU eine grenzüberschreitende Dimension. Der Wert dieser Erbschaften wird demnach auf 123 Mrd. Euro geschätzt.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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