Die bayerische Finanzverwaltung will die hohen Verlustzuweisungen für Medienfonds nicht anerkennen. Anleger sollen bereits geltend gemachte Verluste zurückzahlen. Von dieser Entscheidung sind etwa 100.000 Anleger betroffen, die sich zwischen 1999 und 2005 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro an Filmfonds beteiligt haben. Betroffen sind Anbieter wie Hannover Leasing, KGAL und LHI Leasing.
Vor allem aus Steuerspargründen waren langjährige Beteiligungen an Medienfonds bei Anlegern beliebt. Denn gleich zu Anfang wiesen die Fonds bis zu 90 Prozent Verlust aus, weil die Produktion der Filme teuer und sofort als Betriebsausgabe absetzbar war. Zudem gab es Bankgarantien für Lizenz- und Schlusslizenzzahlungen, die die Anlegereinlagen absicherten.
Die bayerische Finanzverwaltung ist nun der Ansicht, dass der Anspruch auf die Schlussgarantie ein Vermögenswert ist, der bereits im Erstjahr des Fonds zu aktivieren sei. Daher seien die Anfangsverluste geringer. Für Anleger bedeutet das, dass sich ihre anfänglichen Verlustzuweisungen auf bis zu 10 Prozent reduzieren. Sofern sich die Finanzverwaltung durchsetzt, müssen sie zu wenig gezahlte Steuern plus Zinsen nachzahlen.
Initiatoren wie Hannover Leasing, KGAL und LHI Leasing kritisierten die Finanzverwaltung scharf. Früher habe diese dem steuerlichen Konzept zugestimmt, erklären die Anbieter. Anleger müssten derzeit nichts tun, weil die Finanzverwaltung angeboten habe, die geänderten Steuerbescheide erst nach einer gerichtlichen Klärung zu verschicken. Anlegerfachanwälte weisen darauf hin, dass Anleger von Prospektherausgebern und Beratern Schadensersatz fordern könnten, wenn diese bei Vertragsschluss nicht über die unsichere Steuersituation aufgeklärt haben.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden