Rente für eingetragenen Lebenspartner Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben bei Betriebsrenten den gleichen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente wie verheiratete Partner. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer am 1. Januar 2005 bereits einen Betriebsrentenanspruch hatte. An diesem Tag trat das neue Lebenspartnergesetz in Kraft. Ob der verstorbene Partner noch berufstätig oder schon Betriebsrentner war, ist unwichtig. – Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 3 AZR 294/09 –
Akzenta-Bosse in Haft Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährigen Haftstrafen gegen die ehemaligen Bosse der insolventen Akzenta AG wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs bestätigt. Ulrich Chmiel, sein Sohn Alexander Chmiel und Oliver Braun hatten mit dem Verkauf dubioser Umsatzbeteiligungen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht. Bereits 2002 wurde vor den Angeboten der Akzenta AG gewarnt. – Bundesgerichtshof, Beschluss, Aktenzeichen: 1 StR 222/09 –