Bauherren sollten beim Hausbau den Wasserbedarf der Bäume auf dem Nachbargrundstück einrechnen. Denn für sogenannte Setzungsrisse am Neubau haftet der Nachbar nicht. In einem Fall hatte die Klägerin ihr Haus im Abstand von zehn Metern zu mehreren Eichen auf dem Nachbargrundstück gebaut. Im Laufe der Jahre bildeten sich am Haus Risse – nach Ansicht der Klägerin wegen des Wasserbedarfs der Bäume. Die Klägerin verlangte von der Gemeinde, der das Grundstück gehörte, 21.500 Euro, um die Schäden zu reparieren.
Das Landgericht Coburg (Aktenezeichen: 12 O 399/07) wies die Klage jedoch ab. Es hatte vor dem Auftreten der Risse keine Anhaltspunkte für eine Gefahr durch die Eichen gegeben. Die Klägerin hätte den Schaden durch tiefere Fundamente vorbeugen müssen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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