Das Landgericht Hamburg hat am 27.10.2009 entschieden, dass Gaspreiserhöhungen aus dem Jahr 2004 seitens der eon Hanse Hamburg unwirksam sind. Bei den Preiserhöhungen hat sich eon Hanse Hamburg immer darauf berufen, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Klausel liegt, dass „die Gaspreise erhöht werden können nach den Marktentwicklungen auf dem Wärmemarkt.“ Das Landgericht ist der Überzeugung, dass diese Klausel intransparent ist und deshalb unwirksam und unbeachtlich. Die Klausel lässt für den Verbraucher keine Möglichkeit der Berechnung und Nachberechnung von Preiserhöhungen zu.
Damit sind die damaligen Preiserhöhungen unwirksam. Dieses Urteil hat auch Folgen für Gaspreiserhöhungen in anderen Gebieten Deutschlands und von anderen Anbietern. In vielen Gasverträgen sind nämlich ähnliche oder sogar gleiche Klauseln enthalten, die ebenfalls unwirksam sein können. Wir beraten die Verbraucher gerne in ihren Rechten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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