Das Landgericht Frankfurt hat die Commerzbank erneut zur Zahlung von Schadensersatz von einem geschädigten Medienfondsanleger verurteilt. Das Institut muss 50.575 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Nach Ansicht des Richters habe die Commerzbank bei der Anlageberatung im Jahr 2004 nicht auf die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hingewiesen, erklärte der Anwalt des Klägers. Zudem habe sie den Anleger nicht über Kosten und Gebühren für den Fonds informiert.
Wir finden, dass dies ein ermutigendes Urteil ist, das Lust macht auf mehr Klagen gegen die Commerzbank. Im Übrigen ist dieses Urteil sehr wohl anlegbar auf andere Beteiligungen außerhalb von Medienfonds.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden