Weil plötzlich ein Hund von einer Wiese an den Straßenrand lief, verlor ein Radfahrer durch ein heftiges Bremsmanöver die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte. Der Radfahrer hatte angenommen, der Hund würde über die Straße rennen, jedoch blieb der Hund am Straßenrand stehen. Durch die Vollbremsung mit blockiertem Hinterrad stürzte der Radfahrer und verletzte sich.
Das Oberlandesgerichts Koblenz(Aktenzeichen: 12 u 1312/96) beurteilte diesen Fall wie folgt: Nähert sich dem Hundeführer auf einer Feldstraße mit mäßigem Verkehr ein Fahrradfahrer, so ist er nicht verpflichtet, seinen unangeleinten Hund zu sich zu rufen und festzuhalten, wenn der Hund eine Hundeschule absolviert hat und an den Straßenverkehr gewöhnt ist. Der Radfahrer hat den Unfall vielmehr durch eigene Überreaktion selbst verursacht.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden