Die Versicherung muss für den Schaden nicht zahlen, wenn eine ausgefahrene Markise durch ein Unwetter beschädigt wird.
Nachdem seine Außenmarkise bei einem Sturm der Windstärke acht stark beschädigt worden war, hatte ein 89-Jähriger gegen seine Versicherung geklagt, weil er die Reparaturkosten in Höhe von 1.785 Euro von der Versicherung erstattet haben wollte. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 112 C 31663/08) urteilte in diesem Fall jedoch, es sei grob fahrlässig, eine Außenmarkise bei einem derartigen Unwetter nicht einzurollen. Gerade einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung müsse klar sein, dass bei Windstärke acht Böen möglich sind, die auch eine moderne Markise beschädigen können.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden