Der Fertighaushersteller Kampa AG sowie seine Tochterfirmen wie die Kampa Haus GmbH sind pleite. Die Rechte an dem Namen Kampa hat sich inzwischen ein Investor gesichert. Er bietet nun unter der Firma „Kampa GmbH“ Betroffenen den Weiterbau an. Die Verbraucherzentrale Bremen ist der Ansicht, dass dieses Angebot für Bauherren durchaus interessant sein kann, die kurz vor der Fertigstellung ihres Hauses stehen. Man sollte aber auf jeden Fall vor Unterschreiben eines solchen Angebots Rechtsrat einholen. Insoweit will die neue Kampa GmbH Anzahlungen von Kunden an die insolvente Kampa Haus GmbH zwar anrechnen, dabei bleibt aber zum Beispiel offen, ob sie auch die Gewährleistung für alte Baumängel übernimmt.
Will der Insolvenzverwalter der Kampa AG jetzt noch Geld, müssen Kampa-Kunden vorsichtig sein. Sofern noch Mängel am Bau bestehen, sollte man nicht vor Beseitigung der Mängel zahlen. Von einigen Kunden, die Kampa vor dem 1. Juni gekündigt hatten, fordert der Verwalter Schadensersatz. Auch diese Summe sollte niemand ungeprüft überweisen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden