Angespartes Vermögen Hat ein Unternehmer während der Ehe einen Teil der Einkünfte einseitig zugunsten seiner Ehefrau angespart, um das Vermögen vor dem Zugriff eventueller Gläubiger des Unternehmers zu schützen und so eine gemeinsame spätere Altersvorsorge zu sichern, hat er im Fall der Ehescheidung Anspruch auf Zugewinnausgleich. Der Anspruch ist trotz eines schwerwiegenden persönlichen Fehlverhaltens in so einem Fall nicht auszuschließen. – Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen: 10 WF 322/08 –
„Ehe von langer Dauer“ Erst ab etwa 15 Ehejahren spricht man von „einer Ehe von langer Dauer“ im Hinblick auf bessere Chancen des Unterhaltsberechtigten auf einen höheren Unterhalt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ehe kinderlos blieb und keine reine „Hausfrauenehe“ vorliegt, das heißt, der oder die Unterhaltsberechtigte keine ehebedingten Nachteile erlitten hat. – Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: II-8 UF 55/05 –
Mietfreies Wohnen im Eigenheim Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts für seine Ehefrau ist dem Ehemann kein finanzieller Vorteil durch das mietfreie Wohnen im Eigenheim anzurechnen, wenn er das Haus erst nach der Trennung gekauft hat. Änderungen im Einkommen des Unterhaltspflichtigen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe angelegt waren. – Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen: 10 UF 65/08 –