Auskünfte für den Energieausweis Wenn ein Vermieter sich einen Energieausweis für das Haus ausstellen lassen will, müssen Mieter ihm die Daten über ihren Heizenergieverbrauch zur Verfügung stellen. Rechnet der Mieter den Verbrauch der Gasetagenheizung direkt mit dem Energieversorger ab, benötigt der Eigentümer diese Daten. Nur damit kann er einen Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre bekommen. Das Landgericht Karlruhe entschied, dass der Mieter die Auskunft nicht unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigern darf. – Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen: 9 S 523/08 –
Gartenpflege Ist dem Mieter durch Mietvertrag ein Garten mit überlassen, muss er diesen auch regelmäßig pflegen. Gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek bedeutet dies: Von April bis Oktober zweimal im Monat den Rasen mähen, Hecken, Obstbäume und Ziersträucher einmal jährlich beschneiden und Blumenbeete und Wege von Unkraut freihalten. Wenn der Mieter dieser Aufgabe nicht nachkommt, kann der Vermieter ihm eine Frist setzen und anschließend Schadensersatz fordern. – Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Aktenzeichen: 812 C 82/08 –
Der Käufer haftet nicht Der Käufer einer Eigentumswohnung haftet nur dann für rückständiges Wohngeld des Voreigentümers, wenn dies im Grundbuch in der Teilungserklärung festgelegt ist. Ein Beschluss der Eigentümer über diese Haftungsregelung in der Eigentümerversammlung oder eine Aufnahme in die Beschlusssammlung reicht hierfür nicht. – Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen: 74 C 30/09 –
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