Keine Scheidung bei „schwerer Härte“ Obwohl eine Ehe gescheitert ist, wird eine Ehe nicht geschieden, wenn ein Partner dies ablehnt und die Scheidung für ihn eine „schwere Härte“ darstellt. Das trifft auch schon dann zu, wenn ein Ehepartner, weil er die Trennung nach Jahrzehnten des Zusammenlebens nicht akzeptieren kann, an einer schweren Depression durch den Trennungskonflikt leidet. – Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen: 9 UF 50/08 –
Keine Verfassungsbeschwerde wegen Selbstmord Eine Witwe kann, nachdem sich der unheilbar kranke Ehemann das Leben genommen hat, als seine Rechtsnachfolgerin keine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung erheben, man habe dem Verstorbenen zu Lebzeiten zu Unrecht die Genehmigung verweigert, sich eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital für den Selbstmord zu besorgen und damit seine Menschenwürde verletzt. Aus dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie folgt kein Recht, die Ehe durch Suizid zu beenden. – Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen: 1 BvR 1832/07 –
Gemeinsames Bankkonto Verfügen Eheleute über ein gemeinschaftliches Bankkonto, genannt „Oder-Konto“, über das jeder der beiden Inhaber alleine Verfügungsmacht hat, müssen sie grundsätzlich für Schulden aufkommen, die der jeweils andere durch Verfügungen zu Lasten des Bankkontos herbeigeführt hat. Der Ehepartner haftet dafür mit, es sei denn, das Minus wurde allein oder zu einem erheblichen Teil von einem der Ehepartner produziert und der andere wusste nachweislich davon nichts. – Landgericht Coburg, Aktenzeichen: 22 O 463/06 –
Neueste Kommentare