In einem vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall (Aktenzeichen: 16 U 3/08) hatte die Klägerin eine Safarireise mit Übernachtung im Krüger-Nationalpark in Südafrika gebucht. Auf dem Weg zum Treffpunkt einer Exkursion mit Wildhütern war sie im Dunkeln gestürzt und hatte sich verletzt. Der Reiseleiter hatte den Weg zwar beschrieben, die Gäste aber nicht begleitet.
Die Richter sprachen der Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Ein Reiseleiter darf Teilnehmer einer Exkursion nicht nachts im Dunkeln alleine durch unbekanntes Gelände laufen lassen. Er sei verpflichtet gewesen, die Gäste den unbeleuchteten Weg nur in Begleitung gehen zu lassen. Allerdings trage die Klägerin auch eine Mitschuld. Sie hätte sich angesichts der Risiken in dem unbekannten Gelände besonders vorsichtig verhalten müssen. Der Reiseveranstalter musste deshalb nur zwei Drittel des geforderten Geldes bezahlen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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