Eine von der Eurohypo AG vorgenommene Zwangsvollstreckung in eine Immobilie hat das Landgericht Nürnberg-Fürth für unzulässig erklärt und die Bank zu Schadensersatz verurteilt. Sie muss nun einem Ehepaar alle im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf im Jahr 2001 entstandenen Schäden ersetzen.
Die Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt, und sie habe bemerken müssen, dass der Kaufpreis für eine Wohnung in Schwabach sittenwidrig überhöht gewesen war und das Ehepaar darüber aufklären müssen, erklärten die Richter unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April2008 (Aktenzeichen: XI ZR 221/07). Der Bundesgerichtshof hatte damals entscheiden, dass ein Bankmitarbeiter nicht die Augen verschließen dürfe, wenn eine Immobilie offensichtlich völlig überteuert sei. Die Richter des Landgerichts waren davon überzeugt, dass der Bank der geringe Wert der Immobilie bewusst war. Deshalb habe sie nur einer Teilfinanzierung zugestimmt und eine hohe Darlehenstilgung von 2,54 Prozent verlangt. Auch hätten die kapitalschwachen Käufer noch einen weiteren Kredit bei einer anderen Bank aufnehmen müssen. Für den Schaden aus diesem Kreditgeschäft muss die Eurohypo AG nun auch aufkommen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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