Arbeitnehmer, die lange krank sind und dann in Rente gehen, können für nichtgenommenen Urlaub einen Ausgleich verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Auffassung angeschlossen. Eigentlich regelt das Gesetz, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub bis Ende März eines Folgejahres nehmen müssen. Wer lange krank war, ging deshalb bislang leer aus. Für Kranke, die aus dem Job ausscheiden, gilt nun eine Ausnahme. – Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: AZR 983/07 –
Ein Verkäufer, der sein Wohnmobil mit den Worten, es sei „sofort urlaubsklar“ anpreist, übernimmt damit noch keine Garantie für das Fahrzeug. Das hat das Amtsgericht München im Fall eines Käufers klargestellt, der mit dem Wohnmobil kurz nach dem Kauf liegenblieb. Er ließ das Wohnmobil reparieren und forderte die dafür entstandenen Kosten vom Verkäufer zurück. Doch damit kam er nicht durch. Mangels Garantie hätte er dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen, das Fahrzeug selbst zu reparieren. – Amtsgericht München, Aktenzeichen: 264 C 1007/08 –
Hausratversicherte müssen nach einem Einbruch der Polizei eine sogenannte Stehlgutliste vorlegen. Wer das versäumt, verliert aber nicht automatisch den Versicherungsschutz, so urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach verletzt der Versicherte seine vertraglichen Pflichten nur dann, wenn ihm die Hausratversicherung zuvor ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Vorlage einer Stehlgutliste hingewiesen hat. In einem Fall hatte die Versicherung ihre Zahlungsverweigerung zuvor mit dem Hinweis darauf begründet, der Kunde habe nach einem Diebstahl der Polizei keine Stehlgutliste vorgelegt. Die Richter sahen dies jedoch anders: Der Kunde habeweder vorsätzlich noch grob fahrlässig auf die Vorlage der Liste verzichtet. Die Versicherung habe ihn nicht auf diese Pflicht hingewiesen. – Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: IV ZR 317/05 –