Wiesbaden. – Wegen der angespannten Wirtschaftslage verzichten immer mehr Bundesbürger auf Urlaubsreisen ins Ausland. Viele Reiseveranstalter haben deshalb aktuell eine schwierige wirtschaftliche Lage zu bewältigen. Soweit man als Verbraucher eine Pauschalreise gebucht hat, ergeben die Vorschriften, dass ein Sicherungsschein mit der Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt werden muss. Dieser Sicherungsschein bedeutet, dass der Verbraucher seinen Urlaub durchführen kann, auch wenn in der Zwischenzeit sein Reiseveranstalter in Insolvenz gefallen ist. Ohne einen Sicherungsschein könnte es zum Beispiel Probleme mit dem Rückflug nach Hause geben.
Die Verbraucher sollten also darauf achten, dass sie zügig mit der Bezahlung des Reisepreises auch diesen Sicherungsschein ausgehändigt bekommen. Dieser Sicherungsschein ist in den Urlaub mitzunehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller wünscht allen Urlaubern eine schöne Zeit!
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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