Droht der Chef seinem Arbeitgeber mit der Kündigung, falls dieser sich weigert, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, liegt ein Fall für die Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers vor. Die Rechtsschutzversicherung muss die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel über den Aufhebungsvertrag, anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt. So entschied der Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: IV ZR 305/07.
Somit müssen Rechtsschutzversicherte nun nicht mehr warten, bis ihnen die Kündigung schriftlich zugeht. Bereits wenn der Arbeitgeber mündlich ernsthaft eine Kündigung angedroht hat, sollte man schnellstens einen Rechtsanwalt zurate ziehen.
Hierbei gilt zu beachten: Ist dem Angestellten nur ein Aufhebungsvertrag ohne Kündigungsandrohung angeboten worden, liegt noch kein Versicherungsfall vor.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden