Obwohl vor knapp drei Monaten die EU-Vorschriften für mehr Transparenz in Kraft getreten sind, werden bei Internet-Flugbuchungen die Kunden bei vielen Anbietern immer noch schlecht informiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte deshalb neun Fluggesellschaften ab und forderte sie auf, ihre Preise klar darzustellen und auf Voreinstellungen wie eine zusätzliche Buchung von Reiseversicherungen zu verzichten. Nur Tuifly habe bereits reagiert und seine Seiten geändert. Condor wollte dies bis Ende Februar, Easyjet bis Ende März tun. Germanwings habe erst einige Voreinstellungen geändert.
Der vzbv reichte nach eigenen Angaben gegen Air Berlin bereits eine Klage ein. Air Berlin habe die vom Verband gesetzte Frist zur Abänderung der Webseiten an die neuen Regeln verstreichen lassen. Auch Ryanair, Intersky Luftfahrt, eDreams und Air Malta drohe eine solche Klage. In deren Fällen laufe aber das Mahnverfahren noch.
Die seit November 2008 geltende EU-Verordnung verlangt von den Fluganbietern, alle zwingenden Kosten wie Steuern, Kreditkartengebühren und sonstige Entgelte im Endpreis aufzuführen. Unzulässig sind auch Voreinstellungen für den Kauf von Zusatzleistungen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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