Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat die Entfernungspauschale verfassungswidrig gekürzt und den Bürgern seit Anfang 2007 unrechtmäßig Geld entzogen hat. Die Finanzämter werden den Betroffenen in den nächsten Wochen zu viel bezahlte Steuern rückerstatten. Die Rückerstattung erfolgt automatisch für die große Mehrheit der Steuerzahler, die ihre Entfernungskilometer für 2007 vollständig ab dem ersten Kilometer angegeben haben. Pendler, die im Glauben, nichts mehr absetzen zu können, keine Fahrtkosten in der Steuererklärung angegeben haben, sollten sich schnell beim Finanzamt melden. Sie können auf eine Nachzahlung hoffen, sofern ihre Werbungskosten jetzt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro überschreiten. Jene, die auf ihrer Steuerkarte 2007 oder 2008 einen Freibetrag eintragen ließen, können sich entspannt zurücklehnen. Ihnen droht keine Nachforderung mehr.