Schlagartig vorbei ist es mit der guten Ferienlaune, wenn überraschend der Flieger am Boden bleiben muss. Stundenlanges Warten und Ärger beim Umbuchen verderben einem die Reiselust. „In solchen Situationen stehen Fluggäste nicht ohne Rechte dar“, entgegnet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. „Um sie durchzusetzen, müssen sie allerdings richtig reklamieren, und dabei sind einige Punkte zu beachten:
Betroffene müssen zunächst Belege für die Annullierung ihres Fluges sammeln. Dies können zum Beispiel neue Bordkarten, eine geänderte Flugnummer oder ein zweiter Gepäckbeleg, wenn man erneut einchecken muss, sein. Es ist übrigens derzeit strittig, wann es sich um eine Verspätung oder um einen Flugausfall handelt. Eine Entsch&aumL;digung gibt es nur bei einem Flugausfall. Natürlich sagen die Fluggesellschaften immer, es sei eine Verspätung, damit sie nicht zahlen müssen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Aktenzeichen X ZR 95/06) steht hierzu noch aus.
Bei einem Flugausfall haben Reisende Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe ist in der EU-Verordung 261/2004 geregelt und hängt von der Flugstrecke ab: 250 Euro pro Person gibt es auf Strecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer und 600 Euro auf längeren Strecken. Die Regeln gelten für Passagiere, die in der EU abfliegen und für Flüge in die EU- wenn die Fluggesellschaft dort ansässig ist.
Unter Umständen können Pauschalurlauber zusätzlich vom Veranstalter einen Preisnachlass fordern, dies aber erst bei mehr als vier Stunden Verspätung. Je weiterer Stunde muss der Veranstalter fünf bis zehn Prozent des Tagesreisepreises erlassen. Außerdem können Urlauber dem Veranstalter in Rechnung stellen, wenn sie wegen des verspäteten Fluges eine Hotelübernachtung verpassen oder einen Mietwagen erst einen Tag später nutzen können. Dies müssen sie beim Reiseleiter reklamieren und das Geld innerhalb eines Monats nach geplantem Reiseende beim Veranstalter einfordern.
Fluggäste haben bei einem Flugausfall einen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“. Wann das ist und wie lange man darauf warten muss, ist nicht genau festgelegt. Man sollte jedoch nicht auf eigene Faust einen anderen Flieger nehmen, ohne sich am Schalter anzustellen und umzubuchen, denn dann bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Wenn einem nach stundenlangem Warten die Reiselust dann endgültig vergangen ist, kann man die Flugreise auch einfach abblasen. Bei einer Annullierung oder nach fünf Stunden Verspätung können Passagiere vom Flug zurücktreten und ihr Geld zurückfordern. Das gilt aber nur für Individualreisende. Pauschalurlauber hingegen können nicht gleich die ganze Reise stornieren und das Geld zurückverlangen. Immer sollte man sich einen Rücktritt am Schalter bestätigen lassen. Bei einem stornierten Inlandsflug dürfen Reisende sich nicht sofort inden nächsten Zug setzen, auch sie müssen unbedingt vorher am Schalter reklamieren.“