Wenn ein häufig abwesender Mieter das Heizen einstellt und auf mehrere Abmahnungen nicht reagiert, ist eine Kündigung berechtigt. Dies hat das Landgericht Hagen (Aktenzeichen 10 S 163/07) entschieden.
Ein Mann hatte sich verliebt und hielt sich schon bald darauf öfter bei der neuen Lebensgefährtin auf als in seiner Mietwohnung. Im Winter wurde es in den Räumen eiskalt, weil der Mieter nicht mehr heizte. Die Vermieterinnen befürchteten, dass der Frost Leitungen sprengt. Im Winter mahnten sie den Mieter deswegen zweimal ab und forderten ihn auf, die Räume ausreichend zu beheizen. Da dies erfolglos blieb, kündigten sie den Mietvertrag fristgemäß.
Der Amtsrichter gab der Räumungsklage statt, auch die Berufung des Mieters scheiterte. Das Heizen voll und ganz einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten des Mieters sei erheblich – zumal er daran trotz mehrmaliger Abmahnung festhielt. Denn es gefährde auf Dauer die Substanz des Gebäudes, Räume nicht zu heizen. Dass noch keine gravierenden Schäden festzustellen seien, ändere daran nichts.