Andreas Schmid, Gründer des VIP-Medienfonds und ein Star der deutschen Medienfondsszene, muss für knapp vier Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf gestern die Revision des ehemaligen Filmproduzenten und seines Geschäftspartners Andreas Grosch gegen ein Urteil des Landgerichts München.
Das Landgericht hatte Schmid im November 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, der Haftbefehl blieb gegen eine Kaution von 4 Millionen Euro bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes aber ausgesetzt. Zuvor hatte Schmid zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht, diese Zeit wird auf das Strafmaß angerechnet. Gegen Grosch verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Das Urteil ist rechtskräftig, sobald die Münchener Staatsanwaltschaft, die auch Revision eingelegt hat, ihren Antrag zurückzieht. Dies ist auch nach Aussage des Oberstaatsanwalts Anton Winkler zu erwarten.
Der 47-jährige Schmid galt lange als erfolgreichster Branchenvertreter der Steuersparmodells Filmfonds. Er produzierte Filme wie Das Parfüm und Das Monster. Rund 10.000 Investoren hatten rund 750 Millionen Euro in die Medienfonds VIP 1 bis VIP 4 einbezahlt. Angelockt wurden sie von dem vermeintlichen Steuervorteilen sowie einer hundertprozentigen Absicherung der Einlage. Seit Frühjahr 2007 fordern die Finanzämter Steuernachzahlungen in Millionenh&oouml;he. Nur 20 Prozent der von Anlegern eingezahlten Gelder seien in die Filmproduktion geflossen, so das Landgericht in seinem Urteil. 80 Prozent seien dagegen von Banken für Festgeld angelegt und verzinst worden. Insgesamt habe VIP 2002 und 2003 rund 203 Millionen Euro fälschlicherweise steuermindernd geltend gemacht.
Beobachter erwarten, dass Schmid und Grosch Verfassungsbeschwerde einreichen, weil sich der BGH in seinem Beschluss hauptsächlich mit einer Besetzungsrüge befasse, die eigentlich ein Nebenkriegsschauplatz gewesen sei. Auf die Kernfrage, ob tatsächlich Steuerhinterziehung vorliege, gehe der BGH nur am Rande ein, obwohl das mit Blick auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofes nötig gewesen wäre. Zu diesen Entscheidungen des obersten deutschen Steuergerichts hatte der BFH-Richter Michael Wendt der Süddeutschen Zeitung gesagt, es sei möglich, dass bei den Fonds steuerlich alles in Ordnung war.
„Das Urteil stärkt Anleger, die Schadensersatzansprüche gegen Schmid oder die beteiligten Banken geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.