Käufer von Ferienwohnrechten sollen künftig besser vor unsauberen Angeboten geschützt werden. Das Widerrufsrecht soll durch eine neue Timesharing-Richtlinie, die das Europaparlament im Oktober verabschiedet hat, verbessert werden. Demnach können auch Käufer von Teilzeitwohnrechten, die weniger als drei Jahre gelten, den Vertrag in den ersten zehn Tagen widerrufen.
Auch für Feriennutzungsrechte auf Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten oder Caravans sollen die Regeln künftig gelten. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Beim sogenannten Timesharing teilen sich Kunden ein Urlaubsangebot. Jeder von ihnen kauft das Recht, eine oder mehrere Wochen im Jahr in einer Urlaubsunterkunft zu wohnen. Meist gilt das Nutzungsrecht für 10 bis 99 Jahre.
Profitieren von den neuen Regeln sollen auch Kunden, die längst einen Timesharing-Vertrag abgeschlossen haben. Sie bekommen künftig zumindest bessere Informationen, denn in Zukunft müssen Wiederverkäufer von Wohnrechten oder Anbieter von Tauschclubs über alle Gebühren genau informieren. In vielen Fällen hatten diese den Kunden die hohen Kosten verschwiegen.