In den strittigen Fragen der Erbschaftssteuer ab 2009 haben sich kurz vor Ultimo CDU, CSU und SPD nun geeinigt:

  • Ehepartner erben selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei. Kinder, die weiter in der Immobilie wohnen, erben bis zu 200 Quadratmeter steuerfrei. Ehepartner können zudem bis zu 500.000 Euro (bisher 307.000 Euro) steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, Kinder bis zu 400.000 Euro (bisher 250.000 Euro).
  • Erben von Firmen zahlen keine Erbschaftssteuer, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen und die Arbeitsplätze erhalten, ohne den Lohn zu kürzen. Halten die Erben nur sieben Jahre durch, sind Steuern in Höhe von 15 Prozent des Betriebsvermögens fällig.

Voraussichtlich Ende November wird sich zeigen, wie das Gesetz im Detail wirklich aussieht – dann soll es den Bundesrat passieren. Es könnte noch Änderungen zu Ungunsten der Steuerzahler geben, vermutet der Bund der Steuerzahler. Denn wie bisher soll die Erbschaftssteuer rund 4 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr erreichen.