Droht Autofahrern der Führerscheinverlust, sollten sie so schnell wie möglich zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Indem sie ein solches Seminar absolvieren, können sie ihre Punkte reduzieren und den „Lappen“ unter Umständen behalten. Dabei ist einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zufolge neuerdings ausschlaggebend, wann der Verstoß begangen wurde und nicht wie bisher, wann deren Ahndung rechtskräftig wurde (Aktenzeichen: 3 C 3.07, 3 C 21.07, 3 C 34.07). Mit dem Urteil nahm das Gericht Punktesündern zukünftig die Möglichkeit, auf Zeit zu spielen. Indem sie nach Überschreiten der Grenze von 17 erlaubten Punkten Widerspruch einlegten, wurde die Rechtskraft der Ahndung eines neuen Verkehrsverstoßes bisher so lange hinausgezögert, bis alte Punkte abgebaut waren. Damit war der Führerscheinverlust vorerst abgewendet. Laut Urteil gilt jetzt für die Punktevergabe das „Tattagsprinzip“. Bei 18 Punkten im Flensburger Verkehrssünderregister ist der Führerschein aber für mindestens ein halbes Jahr weg. Der Gesetzgeber bietet jedoch die Möglichkeit, Punkte wieder vom Konto zu tilgen: So können zum Beispiel mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar bereits bei einem Kontostand von bis zu acht Punkten vier Punkte abgebaut werden.