Um in einem Notfall, zum Beispiel bei einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall, für einander da sein zu können, sollten unverheiratete Paare unbedingt einige Regelungen treffen. Wichtig ist vor allem eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht. Hat der eine Partner einen Unfall, kann sich der andere sonst nicht um ihn kümmern. Denn nur Angehörige haben im Krankenhaus das Recht, zum Patienten vorgelassen zu werden, und nur er bekommt Auskunft vom Arzt. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind die Partner rechtlich gesehen Fremde.
Damit der Partner im Notfall an Geld herankommt, sollten sich unverheiratete Paare für diese Situation eine Kontenvollmacht ausstellen. Denn vielleicht braucht nach einem Unfall der eine dringend Geld, um Sachen zu regeln. Ohne Vollmacht kann er aber nicht an das Geld des anderen.
Immer mehr Menschen leben inzwischen ohne Trauschein zusammen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2004 rund 2,4Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften, 34 Prozent mehr als 1996.
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