Nur betreuen, nicht aber pflegen dürfen osteuropäische Haushaltshilfen hilfsbedürftige Menschen. Die von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit vermittelten Kräfte aus Polen, der Slowakischen und der Tschechischen Republik, Slowenien, Ungarn, Bulgarien oder Rumänien werden an Haushalte mit pflegebedürftigen Menschen vermittelt.
Ihr Einsatz ist günstiger als ein professioneller Pflegedienst, so die Zeitschrift „Finanztest“. Die Helfer dürfen putzen, waschen und kochen. Den pflegebedürftigen Menschen beim Waschen zu helfen, könne noch legal sein, so Finanztest. Klar verboten sei jedoch zum Beispiel die Wundversorgung oder Medikamentengabe. Und bei vielen Tätigkeiten, etwa der Begleitung zur Toilette, seien die Grenzen fließend. Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen sind deshalb meist auf die zusätzliche Betreuung durch einen Pflegedienst angewiesen.