Vorsicht: Wenn Betrüger die Kaution abkassieren Es passiert offenbar immer wieder: Mieter zahlen die Kaution und die erste Miete – und können trotzdem nicht in die neue Wohnung einziehen, weil sie einem Betrüger aufgesessen sind. Der angebliche „Vermieter“ war überhaupt nicht der Eigentümer und ist mit dem Geld verschwunden. Wie kann man sich aber vor solchem Betrug schützen? Ein Fall: Aufgrund einer Zeitungsannonce für eine 2-Zimmerwohnung für nur 390 Euro im Monat besichtigt ein junges Paar die Wohnung. Der Inserent wirkte seriös und gab an, er würde die Wohnung für seine in Norddeutschland lebenden Eltern vermieten. Die jungen Leute wollten die Wohnung unbedingt haben. Sie erklärten sich daher bereit, bei Abschluss des Mietvertrages sofort die erste Miete und drei Monatsmieten Kaution in bar zu zahlen. Zur Schlüsselübergabe kam es jedoch nie. Der Vertragspartner war nämlich selbst nur Mieter gewesen. Er tauchte unter und wurde dann ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Das junge Pärchen war viel Geld los und hatte zudem keine Wohnung. Professionelle Betrüger kassieren mit einer Wohnung immer gleich bei mehreren Mietinteressenten ab. Das macht den Betrug so lohnenswert. Mieter sind nicht verpflichtet, eine Kaution sofort und in voller Höhe zu zahlen. Sie kann gemäß § 551 BGB ausdrücklich in drei Raten gezahlt werden, damit der Mieter beim Umzug vor finanzieller Überforderung geschützt wird. Gemäß Bundesgerichtshof ist eine andere Vereinbarung unwirksam (Aktenzeichen: VIII ZR 166/03). Mieter befürchten aber oftmals, ein anderer könne die Wohnung bekommen und gehen daher trotzdem auf die an sich unzulässige Forderung des Vermieters ein. So werden sie ein leichtes Opfer für Gauner. Was tun? Wenn ein Vermieter sofort die volle Kaution haben will, ist Misstrauen angebracht. Mit einer Grundbuchanfrage lässt sich klären, ob der angebliche Vermieter wirklich Eigentümer ist oder zumindest ein Nießbrauchsrecht hat. Hausverwaltungen dürfen natürlich ebenfalls vermieten, ohne Eigentümer zu sein. Eine seriöse Hausverwaltung wird die Ratenzahlung für die Kaution akzeptieren und auf Anfrage ihre Verwaltervollmacht vorlegen. Außerdem kann man sich schützen, indem man das Geld erst gar nicht an den Vermieter überweist. Der Gesetzgeber lässt es zu, dass Mieter die Kaution z. B. als Wertpapier-Depot in ihrem Vermögen behalten und einen Teilbetrag davon- in Höhe der Kaution – an den Vermieter verpfänden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dem Vermieter eine Bank-Bürgschaft zu präsentieren. Die Bank verpflichtet sich damit, für Forderungen des Vermieters bis zur Kautionshöhe aufzukommen. Wer indes auf einen Betrüger hereingefallen ist, sollte schnellstmöglich zur Polizei gehen. Denn je früher die Strafverfolgung beginnt, desto größer sind die Chancen, von dem Geld noch was wieder zu sehen.