Jahrelanger Kampf der Kleinanleger gegen die Telekom deutet sich an
Zum Auftakt des Musterverfahrens lehnte die Telekom erneut Vergleichsvorschläge der Klägerseite ab. Es geht um rund 80 Millionen Euro, die mehr als 16 000 Kleinaktionäre von der Telekom als Schadenersatz für angeblich falsche Angaben im Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 verlangen. Zitat des Vorsitzenden Richters Christian Dittrich: „Ein Vergleich kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geschlossen werden. Bei rund 17 000 Klägern ist das schlicht undenkbar.“
Eine klagende Aktionärin: „Ich habe gleich im ersten Jahr zwei Drittel meines Geldes verloren. Danach wurde es von Jahr zu Jahr weniger.“ Sie habe auf die Volksaktie des „sehr gutem Unternehmens Telekom“ vertraut, sagt die 66jährige. Ihre rund 3 500 Euro aus einer kleinen Abfindung sind inzwischen auf ein Sechstel geschmolzen. Hauptstreitpunkte in dem bislang bespiellosen Prozess sind der verlustreiche Erwerb des US-Mobilfunkers Voice- Stream bald nach dem Börsengang sowie die Bewertung der Telekom-Immobilien. In den USA hat sich die Deutsche Telekom bereits mit dortigen Aktionären auf einen Vergleich geeinigt. 120 Millionen Dollar hat die Telekom schon dort gezahlt, weil derartige Prozesse in den USA für die Unternehmen kaum kalkulierbar seien, sagte Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Die in den USA verantwortlichen Laien-Jurys sprechen den Klägern häufig hohe Summen zu – vielleicht weil sie selbst ihre Altersversorgung auf Aktien stützen. In Deutschland zeigt sich der Bonner Konzern hartleibiger und verweigert die Zahlung der von den Klägern verlangten 80 Millionen Euro. „Die Unterlagen waren in Ordnung“, erklärte Telekom Sprecher Andreas Leigers noch einmal am Rande des Prozesses. Nun soll der gefeuerte Telekom-Chef Ron Sommer als Zeuge seine Handlungen von vor acht Jahren rechtfertigen. Eigens geschaffene juristische Grundlage des Prozesses ist das im November 2005 in Kraft getretene Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG), das die Klagen der Anleger zusammenführen soll. Der Fall des ausgewählten Musterklägers aus Baden-Württemberg spielt bei der Entscheidungsfindung aber nur eine untergeordnete Rolle. Im Kern hat die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt, alle vermeintlich wichtigen Fragen aus der Klageflut destilliert und in mehr als 180 Einzelpunkten dem OLG zur Beantwortung vorgelegt. An die Herkules-Aufgabe der Beantwortung hat sich der 23. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Christian Dittrich umgehend gemacht. Der Richter wird im Jahr 2010 pensioniert. Ob er das Ende des Prozesses im Amt erlebt, ist allerdings völlig unklar.
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