Immobilienkäufer sollten sicherstellen, dass sie oder der Verkäufer bis zu ihrem Eintrag ins Grundbuch die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung zahlen. Sonst geht der Versicherungsschutz verloren. Ob Käufer oder Verkäufer für einen Rückstand verantwortlich sind, spiel nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena keine Rolle (Az. 4 U 574/06). Ein Käufer hatte im Sommer 2004 ein Einfamilienhaus gekauft. Kurz bevor er im Dezember als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, brannte das Haus ab. Der Gebäudeversicherer kam für den Schaden nicht auf. Der Verkäufer hatte den im September fälligen Beitrag nicht gezahlt und auf Mahnungen des Versicherers nicht reagiert. Der Versicherer musste nach dem Urteil des OLG Jena den Käufer nicht über den ausstehenden Beitrag und den drohenden Versicherungsverlust informieren. Der Käufer muss ich selbst darum kümmern, dass die Versicherung bezahlt wird. Deshalb ist es wichtig, sich vom Verkäufer die Police und die letzte Beitragsrechnung mit Zahlungsbeleg aushändigen zu lassen. Daran kann man erkennen, wann der nächste Beitrag fällig wird.