Wenn Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand geraten, müssen sie auch dann mit dem Verlust ihrer Wohnung rechnen, wenn sie den Rückstand nach einer Kündigung ausgleichen. Zwar können sie bis zum Räumungstermin eine außerordentliche Kündigung vom Tisch bekommen, hat der Vermieter jedoch auch eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen, hilft die Nachzahlung nicht mehr. So hat in einer Sache der Bundesgerichtshof, Az. VIII 145/07, entschieden, in dem die Erhöhung der Nebenkosten strittig war. Lange Zeit hatte der Mieter nur den alten Betrag gezahlt und kam dadurch mit über 3.000 Euro in Rückstand. Daher Vorsicht: Auch Mieter, die wegen Mängeln längere Zeit die Miete mindern, riskieren eine Kündigung. Wenn es nicht nur um Kleinigkeiten geht, sollten Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen.