Insgesamt 199 Berliner fordern von der GEWOBAG Schadenersatz in Höhe von insgesamt 43 Millionen Euro. Das Landgericht Berlin hat zu entscheiden, ob 35 Anleger eines Immobilienfonds der GEWOBAG von der Wohnungsbaugesellschaft getäuscht worden sind. Die Kläger behaupten, ihnen sei beim Kauf ihrer Fondsanteile 1994 die Giftstoff-Verseuchung der Grundstücke in Reinickendorf verschwiegen worden. Mehrere Gutachten belegen aber, dass das Areal vom Boden bis zum Grundwasser kontaminiert war. Hochgiftige Kohlenwasserstoffe und giftige Stoffe wie Quecksilber oder Arsen wurden festgestellt. In einem anderen Prozess, in dem es um dasselbe Areal in Reinickendorf ging, hatten bereits 164 Berliner geklagt, die dort Wohnungen kauften. Das Landgericht hatte damals eine Tochterfirma der GEWOBAG wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Weitere Anleger warten jetzt das Urteil ab und wollen womöglich ebenfalls klagen. Offenbar waren GEWOBAG und GEWOBAG EG bisher zu einer Stellungnahme nicht bereit.