Die Eckpunkte des neuen Gesetzes stehen – Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel werden deutlich erhöht
Die Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform stehen. Nach Angaben von Politikern soll sie noch 2007 in den Bundestag eingebracht werden und im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind, lassen sich entscheidenden Punkte ableiten.
Wer sind die Gewinner der Erbschaftssteuerreform? Gewinner sind die nahen Verwandten. Für Ehepartner, Kinder und Enkel werden die Freibeträge erhöht. Gewinner sind auch eingetragene Lebensgemeinschaften. Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften – also gleichgeschlechtliche Beziehungen – erhalten künftig den gleichen Freibetrag wie Ehepartner. Die Steuersätze für nahe Verwandte werden entgegen früherer Diskussionen jedoch beibehalten und nicht abgesenkt.
Wer sind die Verlierer? Entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen müssen künftig einen großen teil ihres Erbes an den Fiskus abtreten – insbesondere wenn sie Immobilien erben. Auch wer das Haus oder die Wohnung des Lebenspartners erbt, wird künftig einen größeren Teil des Erbes an den Fiskus abgeben müssen. Dies liegt daran, dass Immobilien bei Erbschaften künftig mit einhundert Prozent ihres Verkehrswertes bewertet werden.
Was ändert sich beim Vererben von Häusern und Wohnungen? Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftssteuer herangezogen. Das bedeutet das Ende der bisherigen Sonderstellung von Immobilien, die nach bisherigem Recht häufig nur mit der Hälfte des tatsächlichen Werts veranschlagt wurden. Diesen Anstieg werden beim Vererben von teuren Immobilien oder mehreren Häusern auch nicht die angehobenen Freibeträge kompensieren. Ein Beispiel: Vererbt der Ehemann seiner Frau eine Immobilie im Verkehrswert von 700 000 Euro, so müsste die Ehefrau nach neuem Recht 28 305 Euro mehr Steuern zahlen.
Soll ich jetzt noch Immobilien an meine Kinder übertragen? Es besteht kein Grund zur Eile. Der Gesetzgeber hat sich für eine Übergangsfrist entschieden, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Jeder hat die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Immobilien und Vermögen an Nachwuchs, Verwandte oder Freunde zu vermachen. Dabei gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe Freibeträge und Steuerklassen. Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.