Geschiedene Ehepartner, die bislang familienversichert waren, sollten sich nach der Trennung rasch um ihre weitere Krankenversicherung kümmern. Dazu rät der Bund der Versicherten und verweist auf die seit 1. April 2007 geltende Krankenversicherungspflicht für diese Versicherten. Eile ist deshalb geboten, weil die Beiträge unabhängig von der Anmeldung ab dem Scheidungstermin gezahlt werden müssen, wie die Versicherungsfachleute erklären. Wer sich erst nach vier Monaten anmeldet, muss also auf einen Schlag für vier Monate nachzahlen. Deshalb sollten die Betroffenen gleich nach Erhalt des Scheidungsurteils mit der Krankenkasse einen Termin vereinbaren.