Handbremse genügt nicht Autofahrer müssen ihren Wagen am Hang nicht nur mit der Handbremse sichern, sondern auch den ersten Gang einlegen. Wer den Wagen bei 10 Prozent Gefälle parkt und zusätzlich nur mit dem dritten Gang sichert, bekommt im Schadensfall keinGeld von der Kaskoversicherung (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 19 U 127/06). Vorsicht auf dem Biertisch Festteilnehmer müssen Schmerzensgeld zahlen, wenn sie auf dem Tisch tanzen, stürzen und andere verletzen. So verurteilt das Amtsgericht München einen Oktoberfestbesucher zur Zahlung von 500 Euro. Er war nach einem Rempler vom Tisch gefallen und hatte einem Zechkumpanen einen Zahn ausgeschlagen (Az.: 155 C 4107/07). Gebrauchsanweisung lesen Wer eine Autobatterie kauft und die Betriebsanleitung nicht beachtet, muss für Schäden durch auslaufende Säure selber zahlen. Das entschied das Amtsgericht München im Fall eines Kunden, der eine Batterie nach dem Kauf falsch lagerte, obwohl Zeichnungen auf Säuregefahr und die Gebrauchsanweisung hingewiesen hatten (Az.: 121 C 26450/06).