Immobilienverband verlangt niedrigere Sätze für die Erbschaftssteuer
Berlin – Der IVD Bundesverband kritisierte den geplanten Kompromiss der Bundesregierung zur Erbschaftssteuerreform. „Der Kompromiss benachteiligt insbesondere nichteheliche Lebensgemeinschaften. Zudem dürften viele Vermieter und Selbstnutzer gezwungen sein, ihre Immobilien zu verkaufen, um die entsprechende Erbschaftssteuer bezahlen zu können“, sagte Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes IVD. Der Kompromiss, auf den sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben, sieht lediglich höhere Freibeträge und eine Senkung der Sätze für nahe Verwandte vor.
Der IVD hat einen umfassenden 3-Punkte-Plan zur Erbschaftssteuerreform vorgelegt. Er sieht die Freistellung der selbstgenutzten Immobilie von der Erbschaftssteuer vor, den Anspruch des Vermieters auf Stundung der zu zahlenden Erbschaftssteuer und die Neuregelung der Bewertung von vermieteten Immobilien im Fall der Erbschaft.
„Mit dem jetzt zwischen Union und SPD gefundenen Kompromiss soll für nahe Verwandte über höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze eine Mehrbelastung vermieden werden“, sagt der IVD-Vize. Die neuen Freibeträge reichen nach Ansicht des Verbandes nicht aus, die beträchtlichen regionalen Preisunterschiede für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland auszugleichen. „Ein Erbe, der in einer Gegend mit hohen Immobilienpreisen lebt, wird von den jetzigen Plänen nicht ausreichend geschützt. Daher werden viele Erben nicht in de Lage sein, den zu entrichtenden Betrag für die Erbschaftssteuer aufzubringen, insbesondere da dieser sofort fällig wird“, so Schick. „Viele Selbstnutzer und Vermieter dürften daher gezwungen sein, ihre Immobilie zu verkaufen“.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind besonders benachteiligt, da der Lebenspartner mit der Steuerklasse III den höchsten Steuersätzen unterliegt. Dessen Mindestsatz soll nun deutlich angehoben werden und bei mindestens 30 Prozent liegen. Bei der Vererbung eines Einfamilienhauses mit einem Verkehrswert von 240 000 Euro an die langjährige Lebenspartnerin und einem zukünftigen Steuersatz von 30 Prozent erhöht sich die Erbschaftssteuer um 117 Prozent.
Der Verband fordert auch die Freistellung von der Erbschaftssteuer für Selbstnutzer der Immobilie. Voraussetzung für die Steuerfreiheit sei eine fünfjährige Haltedauer nach dem Erbfall, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Für vermietete Immobilien des Privatvermögens sollte zudem ein Anspruch auf zehnjährige zinslose Stundung der Erbschaftssteuer eingeführt werden. „Mit einem Anspruch auf Stundung erhält der Erbe die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer aus den laufenden Erträgen zu bezahlen“, sagt Schick.
Nach Ansicht des Immobilienverbandes sollte sich der Gesetzgeber bei der Bewertung von Immobilien auf die bereits existierende Regelung beschränken, dass Immobilien mit dem gemeinen Wert zu bewerten sind. Die Wertermittlung sollte er dem Steuerpflichtigen überlassen. Die Aufgabe der Finanzverwaltung würde sich darauf beschränken, den angegebenen Wert zu prüfen.
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