Nach Prozess Mitarbeiter nicht erneut kündigen
Wer einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Eine erneute Kündigung wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeit ist ausgeschlossen. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz zwischenzeitlich anderweitig besetzt hat, so der Deutsche Anwaltverein (DAV). Der Arbeitgeber könne sich nicht auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit berufen, weil er selbst die Stelle des bisherigen Arbeitnehmers besetzt habe – obwohl er wusste, dass dieser eventuell zurückkehrt.
Damit wurde laut DAV ein altes Problem gelöst: Selbstverständlich besetzen Arbeitgeber die Stellen gekündigter Arbeitnehmer bereits während der Prozesse. Gewinnt der Arbeitnehmer, breite sich Ratlosigkeit aus, weil weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber eine Einsatzmöglichkeit für den zurückgekehrten Arbeitnehmer sehen. Die Lösung dieses Problems ist nun dem Arbeitgeber zugewiesen, der unter Umständen den Nachfolger versetzen oder kündigen müsse (Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 710/05).
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