Berlin. Vermieter müssen sich bei der Vergabe einer Wohnung an die Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes halten. Allerdings gelten diese für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten, nur eingeschränkt, sagt Stefan Diepenbrock vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. In diesem Fall muss nur das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Merkmal „Rasse und ethnische Herkunft“ beachtet werden. So dürfe ein Vermieter also nicht in der Anzeige schreiben „nur an Deutsche zu vermieten“, erläutert Diepenbrock. „Das war ja aber auch bislang schon selbstverständlich.“ Probleme könnte es eventuell geben, wenn der Vermieter einen Mieter ausgewählt hat und die nicht zum Zuge gekommenen Wohnungssuchenden sich diskriminiert fühlen. „Wir empfehlen daher, die Mieterauswahl zu dokumentieren“, sagt Diepenbrock. Das bedeute einen gewissen Aufwand für den Vermieter: So sollte er gerade bei den Einkommensverhältnissen intensiver nachfragen. Denn wenn es zur Klage komme, müsse er vor Gericht beweisen, dass er den einen Bewerber zum Beispiel wegen des höheren Einkommens ausgewählt habe.
Eine Broschüre zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für 7,95 € plus Versandkosten erhältlich bei der Haus & Grund Deutschland Verlag und Service GmbH (Tel.: 030/20 21 62 04, www.haus-und-grund-verlag.net).