Luxemburg (dpa). Die 27 EU-Staaten nehmen verurteilte Straftäter schärfer ins Visier. Die Justizminister der Europäischen Union (EU) beschlossen gestern in Luxemburg Schritte zur Vernetzung der Strafregister und zur grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen. Der Beschluss schafft erstmals einheitliche Regeln für den Austausch von Daten aus Strafregistern. Demnach muss jedes Mitgliedsland ein Strafurteil gegen einen EU-Ausländer innerhalb von zehn Tagen in dessen Heimatland melden. Das Register des Heimatstaates muss die Informationen zentral für die ganze EU aufbewahren. Bisher erfolgte eine solche Mitteilung nur einmal jährlich.
Auch Bewährungsauflagen für Straftäter sollen EU-weit überwacht werden. Wird die Initiative Deutschlands und Frankreichs umgesetzt, könnte etwa ein in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe Verurteilter in Frankreich leben und arbeiten, weil dort die Auflagen so überwacht werden müssten, als wären sie von den eigenen Behörden erlassen worden. Derzeit bleiben diese Auflagen bei einem Wechsel ins Ausland folgenlos.
Der Justiz-Ministerrat machte auch den Weg frei für europaweite Mahnverfahren bei geringfügigen Forderungen. Die Verordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, schafft ein einheitliches Zivilverfahren. Damit können EU-Bürger bei Forderungen bis 2000 Euro einfacher ihre Rechte etwa bei der Abwicklung eines geringfügigen Blechschadens durchsetzen oder auch einen Fehlkauf während des Urlaubs rückgängig machen.