Wir beschäftigen uns nunmehr schon seit längerer Zeit mit der Frage, ob sich aus der Nichtumsetzung verbraucherschützender Vorschriften aus der europäischen Ebene in nationales Recht Staatshaftungsansprüche ergeben. Wir haben zu diesem Themenkreis ein Sachverständigengutachten beauftragt bei dem Universitätsprofessor Dr. jur. Torsten Stein, Lehrstuhl für Europarecht in europäisches öffentliches Recht in Saarbrücken. Herr Prof. Torsten Stein ist Leiter des Europa-Instituts. Das Gutachten ist für uns die Grundlage, nunmehr Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Staatshaftung beim Landgericht Berlin einzuleiten. Diese Klagemöglichkeit besteht im Übrigen für alle Anleger, auch wenn sie ihren Prozess gegen die endfinanzierende Bank in der Zwischenzeit verloren haben. Wegen der Ansprüche geprellter Kapitalanleger gegenüber der Bundesrepublik Deutschland betreten wir juristisches Neuland, sodass natürlich im Vorhinein nur sehr schwer über Erfolgsaussichten etwas gesagt werden kann. Im Übrigen ist jeder Fall ein Einzelfall, welcher gründlich im Rahmen anwaltlicher Beratung durchgesprochen werden muss, ob es hier ein Potential für ein Klageverfahren gibt. Gerne stehen wir hierzu zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller