Privatanleger müssen sich beim Kauf von Immobilien vor immer neuen Betrugsmethoden wappnen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller warnt vor so genannten Kick-Back-Verkäufen, bei denen Kunden beim Erwerb einer völlig überteuerten Immobilie Bargeld versprochen wird. Durch die anfallenden Finanzierungskosten ohne reellen Gegenwert öffnet sich für viele die Schuldenfalle. Zielgruppe dieser Angebote sind vornehmlich hoch verschuldete Privatpersonen. Zeitungsannoncen wie zum Beispiel in der Welt am Sonntag „Bargeld beim Kauf einer Wohnimmobilie“ sollen liquiditätsschwache Kunden mit der Option auf einen schnellen Kredit zu langfristig angelegten Investitionen in eine Immobilie verleiten. Der Haken an diesem Kick-Back- oder Cash-Back-Prinzip ist der überteuerte Immobilienpreis. So erwirbt der Käufer eine Immobilie für beispielsweise 100.000,00 €, der tatsächliche Wert liegt jedoch nur bei 40.000,00 €. Aus der Differenz wird ihm ein Kredit gewährt, wobei oftmals ein Großteil des Restbetrages als versteckte Innenprovision verloren geht. Somit könnte es sich bei solchen Kick-Back-Verträgen gleichzeitig um Kreditbetrug handeln. Die Bank, die den entsprechenden Kredit einräumen soll, wird mit gefälschten oder geschönten Unterlagen über den Verkehrswert der Immobilie oder die Bonität des Erwerbers getäuscht. Wer sich auf ein solches Angebot einlässt, riskiert erst recht in eine finanzielle Zwangslage zu geraten: Den anhaltend hohen Finanzierungskosten bei der Bank stehen am Ende reeller Immobilienwert gegenüber. Jüngstes Beispiel für die Gefahr derartiger Angebote ist die erneute Diskussion über den Schrottimmobilienskandal der 90er Jahre. Mindestens 800.000 Menschen sind nach Angaben der Verbraucherschutzanwälte damals Opfer von angeblichen steuersparenden Erwerbermodellen geworden. Viele der damaligen Anleger sitzen heute auf unverkäuflichen Immobilien, müssen aber gleichzeitig überhöhte Kredite zurückzahlen. Die Schäden durch solche unseriösen Geschäfte werden auf bis zum 40 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie in eine solche Misere hineingeraten sind. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller