Das Problem ist leider vielen Menschen bekannt: Wie wehre ich mich dagegen, wenn mir eine bekannte oder unbekannte Person gegen meinen Willen nachstellt, mich permanent beobachtet, anruft, SMS oder E-Mails schreibt, mich unter psychischen Druck setzt, ich meine Wohnung nicht mehr oder nur noch unter großer Angst verlassen kann und damit letztlich die Führung meines ganzen Lebens nachhaltig beeinträchtigt?
Rechtlich ist es selbstverständlich so, dass lange Zeit auf der Straße stehen, die- auch wiederholte- Verwendung von Kommunikationsmitteln oder das Anschauen einer Person per se keine Straftaten sind. Den Strafverfolgungsbehörden waren insoweit stets die Hände gebunden, denn solange der Stalker lediglich präsent war und keine gewalttätigen Übergriffe erfolgten, waren die in Betracht kommenden Straftatbestände wie Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung etc. nicht erfüllt, so dass ein Einschreiten nicht möglich war. Weiterhin enthält unser Grundgesetz ein so genanntes Analogieverbot, welches nicht zulässt, dass diese Tatbestände ausgelegt, entsprechend angewandt und überdehnt werden.
Die Maßnahmen des im Jahre 2001 eingeführten Gewaltschutzgesetzes haben offenbar im Ergebnis keine nachhaltige Abschreckungswirkung auf Stalker gehabt, so dass hier Aktivität von Gesetzgeberseite geboten war. Nunmehr wurde der Tatbestand „Nachstellung“ als § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Dieser stellt ausdrücklich das beharrliche Nachstellen gegen den ausdrücklich erklärten Willen einer Person, sei es durch ständiges Nähesuchen, Kontaktaufnahme durch Fernkommunikationsmittel und sogar unbefugter Bestellung von Waren unter Missbrauch der persönlichen Daten des Opfers, unter Strafe. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei schlimmen gesundheitlichen Folgen für das Opfer sogar eine höhere Freiheitsstrafe.
Es bleibt zu hoffen, dass hierdurch eine nachhaltige Abschreckungswirkung auf potentielle Stalker erzielt und somit eine der größten Unsitten unserer modernen Kommunikationsgesellschaft in Interesse der Opfer von Stalkingübergriffen eingedämmt werden kann.
Christof Bernhardt, Rechtsanwalt