Das Amtsgericht Würzburg hat am 1. Juli das Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH eröffnet. Gegen die Deltoton GmbH ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue und Geldwäsche.
„Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens könnte es für die ohnehin schon gebeutelten Anleger noch schlimmer kommen. Sie müssen damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter möglicherweise noch ausstehende Ratenzahlungen verlangt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Da sich die Anleger zumeist über atypisch stille Beteiligungen an den Produkten der Deltoton GmbH (ehemals Frankonia) beteiligt haben, wurden sie selbst zu Gesellschaftern und werden im Insolvenzverfahren leer ausgehen. „Daher sollten sie prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können“, empfiehlt Cäsar-Preller. Diese können sich auch gegen die Vermittler richten. Die atypisch stillen Beteiligungen wurden offenbar als sichere Geldanlagen beworben. Tatsächlich stellten sie sich als Verlustgeschäft heraus. Im Zuge der Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken – insbesondere das Totalverlust-Risiko – aufgeklärt werden müssen.
Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen können den geschädigten Anlegern Hoffnung machen. Zwar handelt es sich bisher nur um einen Verdacht. Dennoch sollte rechtzeitig gehandelt werden. Cäsar-Preller: „Sollten Vermögenswerte sichergestellt worden sein, sollte sich frühzeitig ein entsprechendes Zugriffsrecht gesichert werden, um später nicht leer auszugehen.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/>
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