Das Amtsgericht Düsseldorf hatte sich mit einem außergewöhnlichen Fall auseinanderzusetzen. Ein Ehepaar klagte gegen eine Airline auf Schadenersatz, weil sich ihr Flug um einige Stunden verspätete, nachdem das Personal Passagiere an Bord gelassen hat, welche offensichtlich bereits betrunken und aggressiv waren. In der Luft wurden diese Passagiere dann weiter mit alkoholischen Getränken verköstigt und fingen an, sich während des Fluges zu schlagen. Hierbei wurde ein anderer Passagier verletzt. Der Pilot drehte die Maschine um und landete außerplanmäßig in Köln. Für die Verspätung verlangte das Ehepaar Schadenersatz in Höhe von 1200 Euro.
Laut EU-Fluggastverordnung müssen Airlines für Verspätungen Schadenersatz zahlen, sofern die Verspätung nicht auf höherer Gewalt oder „außergewöhnlichen“ Umständen beruht. Auf den letztgenannten Umstand hat sich die Airline berufen. Das Ehepaar argumentierte, dass die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen könne, da die Personen bereits Betrunken an den Flieger kamen und die Crew diese Passagiere nicht das Flugzeug hätte betreten lassen dürfen. Mit einer ähnlichen Argumentation, hatte ein anderes Ehepaar, die im selben Flieger saßen, bei demselben Gericht von einem anderen Richter Recht bekommen. Die zuständige Richterin sah dies allerding anders und behauptete, dass Alkohol an Board üblich und völlig unproblematisch sei. Das Ehepaar hätte daher keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller erklärt, dass nun abzuwarten sei, was das Landgericht in diesem Fall entscheiden werde. Der Fall zeigt die Unabwägbarkeiten des Reiserechts sehr gut auf.
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