Derzeit kündigen viele Bausparkassen wie die LBS und BHW ihren Kunden den Bausparvertrag. Das insbesondere für Altverträge, die seit 10 Jahren zuteilungsreif sind. Doch diese Praxis, von der mittlerweile hunderttausende Verträge betroffen sind, dürfte wohl unzulässig sein.
Die Bausparkasse behauptet in Ihren Kündigungsschreiben regelmäßig, der Zweck des Vertrages liege ausschließlich in der Darlehensgewährung. Doch entgegen dieser Aussage sehen die Allgemeinen Bausparbedingungen vor, dass der Bausparvertrag fortgeführt wird, wenn der Sparer auf ein Darlehen verzichtet und die Zuteilung nicht annimmt.
Denn der Bausparer zahlt für diese spezielle Art des Vertrages Geld, zum einen bei Vertragsschluss einen Prozentsatz der Bausparsumme, regelmäßig 1% sowie erhält er nur einen Zinssatz, der bei Abschluss des Vertrages weit unter den marktüblichen Zinssätzen für Tages- oder Festgelder liegt. Zwischenzeitlich sind die Zinsen jedoch am Markt bekanntermaßen stark gefallen.
Der Bundesgerichtshof hat jedoch bereits mit Urteil vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10) festgestellt, dass der Bausparer eine Option erwirbt, später ein Darlehen ohne Rücksicht auf die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt zu einem bei Abschluss festgelegten Zinssatz zu erhalten. Aus dieser Entscheidung heraus ist der Versuch der Bausparkassen, die unliebigen Verträge nun zu kündigen, ein unzulässiger, da er den Bausparern diese Option nimmt.
Die Bausparkassen stützen sich hierbei insbesondere auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wonach eine Kündigung erstmals nach 10 Jahren bei Darlehensverträgen möglich ist, nachdem der Kunde das Darlehen vollständig empfangen hat. In dem Fall eines Bausparvertrages hat der Bausparer jedoch die volle Summe erst erhalten, sobald die volle Bausparsumme angespart ist. Das Kündigungsrecht steht der Bausparkasse daher gar nicht zu, auch wenn die Verträge seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, das ist nämlich nicht dasselbe.
Haben Sie eine Kündigung Ihrer Bausparkasse erhalten, berät Sie die Kanzlei Cäsar-Preller gerne, wie Sie dagegen vorgehen können, denn die Bausparkassen weisen Widersprüche Ihrer Kunden derzeit regelmäßig zurück.
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